Förderung für Digitalisierung und Softwareentwicklung in Österreich und Deutschland

Software, die für Ihren Betrieb gebaut wird, ist grundsätzlich förderfähig — in Österreich und in mehreren deutschen Bundesländern, meist mit 30 bis 50 Prozent der Kosten. Ob gerade ein Programm offen ist, wechselt mehrmals im Jahr. Was sich nie ändert, ist die Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wird zuerst beauftragt, ist die Förderung verloren — das ist der häufigste und teuerste Fehler.

Diese Seite erklärt, was gefördert wird, was nicht und wie Sie vorgehen. Sie müssen das nicht allein herausfinden: Wir sagen Ihnen, welche Stelle für Sie zuständig ist, und liefern die Unterlagen, die der Antrag braucht. Beim Antrag selbst helfen wir mit; einreichen müssen Sie ihn, weil Ihr Betrieb der Antragsteller ist.

Wie läuft ein Förderantrag ab?

Fast alle Programme fördern nur Projekte, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt in der Regel die Auftragserteilung, nicht der Entwicklungsstart.

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    Vorhaben beschreiben

    Ein Erstgespräch, danach halten wir fest, was gebaut werden soll und warum. Kostenlos und unverbindlich.

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    Angebot und Projektplan

    Sie bekommen ein Angebot mit aufgeschlüsselten Positionen, eine Leistungsbeschreibung und einen Zeitplan — in der Form, die Förderstellen sehen wollen.

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    Antrag stellen — und auf die Bewilligung warten

    Eingereicht wird der Antrag von Ihrem Betrieb, meist zusammen mit Steuerberater, Kammer oder einer Förderberatung. Wir helfen beim Ausfüllen, liefern alles, was hineingehört, und beantworten Rückfragen der Förderstelle direkt. Erst wenn der Bescheid da ist, erteilen Sie den Auftrag.

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    Bauen und abrechnen

    Rechnungen und Nachweise liefern wir so, dass sie zum Antrag passen — Stundennachweise und Positionen wie im Angebot.

Rechnen Sie zwischen Antrag und Bescheid mit mehreren Wochen. Wenn Sie zu einem festen Termin fertig sein müssen, planen Sie diese Zeit ein — oder verzichten bewusst auf die Förderung.

Was wird bei einer Digitalisierungsförderung gefördert?

In der Regel förderfähig

  • Entwicklung einer Anwendung für Ihre Abläufe
  • Anbindung an bestehende Systeme, Datenübernahme
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die neue Lösung
  • Beratung und Konzeption im Vorfeld
  • Maßnahmen für IT-Sicherheit und Datenschutz

Meist nicht förderfähig

  • Laufende Kosten: Hosting, Wartung, Lizenzen nach dem Projekt
  • Eine Webseite oder ein Onlineshop allein
  • Standard-Hardware ohne Projektbezug
  • Umsatzsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • Alles, was vor dem Bescheid beauftragt wurde

Welche Position in Ihrem Fall zählt, steht in den Richtlinien des jeweiligen Programms — die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich.

Zählt die Arbeitszeit meiner eigenen Leute?

Das ist die Frage, an der Förderanträge am häufigsten hängen — und die Antwort hängt davon ab, welchen der beiden Förderwege Sie gehen. Wer das vorher klärt, stellt den richtigen Antrag.

Weg 1

Investitionszuschuss

KMU.DIGITAL, die Landesförderungen in Österreich, Digitalbonus und Digi-Zuschuss in Deutschland. Sie führen etwas ein, das es im Prinzip schon gibt.

Gefördert wird, was Sie extern einkaufen — also unsere Rechnung. Die Arbeitszeit Ihrer eigenen Leute zählt nicht mit; mehrere Programme schließen eigene Leistungen ausdrücklich aus.

Weg 2

Forschungs- und Entwicklungsförderung

Die Forschungsförderung FFG in Österreich, das Innovationsprogramm für den Mittelstand in Deutschland. Sie entwickeln etwas, dessen Ergebnis offen ist.

Hier zählen die Stunden Ihrer eigenen Leute mit, oft als größter Posten. Dafür müssen Sie sie genau aufschreiben und nachweisen, und es gibt Obergrenzen je Person und Jahr.

Die Trennlinie ist das Risiko: Führen Sie Bekanntes ein, ist es ein Investitionszuschuss. Ist offen, ob Ihr Ansatz überhaupt funktioniert, kann es ein Entwicklungsprojekt sein — und dann rechnen sich die eigenen Stunden mit. Wichtig: Ob Ihr Vorhaben als Entwicklung gilt, entscheidet der Fördergeber, nicht wir — ein gewöhnliches Digitalisierungsprojekt ist es in der Regel nicht. Welcher der beiden Wege für Sie in Frage kommt, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

Welche Förderung gibt es in meinem Bundesland?

Gefördert wird in beiden Ländern überwiegend regional — nach Ihrem Firmensitz, nicht nach unserem. Diese Übersicht nennt deshalb für jedes Bundesland die zuständige Stelle und führt Sie direkt dorthin.

Höchstbeträge, Quoten und Fristen stehen hier bewusst nicht. Sie ändern sich mehrmals im Jahr, und eine veraltete Zahl auf dieser Seite wäre schlimmer als keine. Verbindlich ist immer die Stelle, die das Geld vergibt — deshalb steht in der Übersicht, wen Sie fragen müssen.

Ein Klick auf ein Bundesland öffnet die Seite der zuständigen Förderstelle. Dort steht, was heute gilt — tagesaktuell, anders als jede Übersicht.

Stand Oktober 2026: Von den 16 deutschen Bundesländern hat derzeit etwa die Hälfte ein offenes Programm; mehrere haben ihre Antragsfenster geschlossen oder die Mittel ausgeschöpft. In Österreich ist die bundesweite Förderung KMU.DIGITAL derzeit ausgeschöpft, und von den Landesförderungen läuft ein Teil. Das ist eine Momentaufnahme und keine Zusage — fragen Sie nach, bevor Sie planen.

Österreich

Bundesweit gibt es KMU.DIGITAL für Beratung und Umsetzung, dazu in jedem Bundesland eine eigene Wirtschaftsförderung. Beides zusammen ist erlaubt: Die Bundesrichtlinie lässt mehrere Förderungen für dasselbe Vorhaben zu, solange zusammen nicht mehr als die gesamten Kosten gedeckt sind. Andere Anträge zum selben Projekt müssen Sie im Antrag angeben. Beachten Sie außerdem: In mehreren Ländern ist nicht die Wirtschaftsagentur die Förderstelle, sondern das Land selbst. Die Agentur berät nur.

Zuständige Förderstelle nach Bundesland in ÖsterreichKarte von Österreich mit allen neun Bundesländern. Jedes Bundesland ist ein Link zur Seite der dort zuständigen Förderstelle. Dieselben Stellen stehen mit Namen in der Übersicht unter der Karte.Wien — zuständig ist Wirtschaftsagentur WienNiederösterreich — zuständig ist Land Niederösterreich, Beratung über ecoplusOberösterreich — zuständig ist Wirtschaftskammer und Land OberösterreichSteiermark — zuständig ist Steirische Wirtschaftsförderung SFGTirol — zuständig ist Land Tirol, Beratung über die StandortagenturSalzburg — zuständig ist Land Salzburg, Beratung über die ITGKärnten — zuständig ist Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds KWFVorarlberg — zuständig ist Wirtschaftskammer und Land VorarlbergBurgenland — zuständig ist Wirtschaftsagentur Burgenland

Kartengrundlage: svg-maps, CC BY 4.0

Bundesland Zuständige Stelle Zur Förderstelle
Österreich gesamtWirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium, Abwicklung über die awskmudigital.at
WienWirtschaftsagentur Wienwirtschaftsagentur.at
NiederösterreichLand Niederösterreich, Beratung über ecoplusnoe.gv.at
OberösterreichWirtschaftskammer und Land Oberösterreichwko.at
SteiermarkSteirische Wirtschaftsförderung SFGsfg.at
TirolLand Tirol, Beratung über die Standortagenturtirol.gv.at
SalzburgLand Salzburg, Beratung über die ITGsalzburg.gv.at
KärntenKärntner Wirtschaftsförderungs Fonds KWFkwf.at
VorarlbergWirtschaftskammer und Land Vorarlbergwko.at/vlbg
BurgenlandWirtschaftsagentur Burgenlandwirtschaftsagentur-burgenland.at

Deutschland

Die Bundesprogramme der vergangenen Jahre sind ausgelaufen, und auch das Innovationsprogramm für den Mittelstand nimmt derzeit keine Anträge an. Gefördert wird heute über die Länder — meist unter dem Namen Digitalbonus, Digi-Zuschuss oder ähnlich, mit eigenen Richtlinien je Land. Die amtliche Gesamtübersicht steht in derFörderdatenbank des Bundes.

Zuständige Förderstelle nach BundeslandKarte von Deutschland mit allen 16 Bundesländern. Jedes Bundesland ist ein Link zur Seite der dort zuständigen Förderstelle. Dieselben Stellen stehen mit Namen in der Übersicht unter der Karte.Baden-Württemberg — zuständig ist L-BankBayern — zuständig ist Wirtschaftsministerium, Antrag bei der BezirksregierungBerlin — zuständig ist Investitionsbank BerlinBrandenburg — zuständig ist Investitionsbank des Landes BrandenburgBremen — zuständig ist BAB — Die FörderbankHamburg — zuständig ist Hamburgische Investitions- und FörderbankHessen — zuständig ist WIBankMecklenburg-Vorpommern — zuständig ist TBI, Projektträger des WirtschaftsministeriumsNiedersachsen — zuständig ist NBankNordrhein-Westfalen — zuständig ist NRW.BANKRheinland-Pfalz — zuständig ist Investitions- und Strukturbank ISBSaarland — zuständig ist Wirtschaftsministerium, Antrag über das Förderportal SaarSachsen — zuständig ist Sächsische AufbaubankSachsen-Anhalt — zuständig ist Investitionsbank Sachsen-AnhaltSchleswig-Holstein — zuständig ist IB.SH, Beratung über die WTSHThüringen — zuständig ist Thüringer Aufbaubank

Kartengrundlage: svg-maps, CC BY 4.0

Bundesland Zuständige Stelle Zur Förderstelle
Baden-WürttembergL-Bankl-bank.de
BayernWirtschaftsministerium, Antrag bei der Bezirksregierungstmwi.bayern.de
BerlinInvestitionsbank Berlinibb-business-team.de
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Brandenburgilb.de
BremenBAB — Die Förderbankbab-bremen.de
HamburgHamburgische Investitions- und Förderbankifbhh.de
HessenWIBankwibank.de
Mecklenburg-VorpommernTBI, Projektträger des Wirtschaftsministeriumstbi-mv.de
NiedersachsenNBanknbank.de
Nordrhein-WestfalenNRW.BANKnrwbank.de
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank ISBisb.rlp.de
SaarlandWirtschaftsministerium, Antrag über das Förderportal Saarsaarland.de
SachsenSächsische Aufbaubanksab.sachsen.de
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-HolsteinIB.SH, Beratung über die WTSHib-sh.de
ThüringenThüringer Aufbaubankaufbaubank.de

Die Länder benennen ihre Programme regelmäßig um, stellen sie ein und legen sie neu auf. Darum steht hier die Stelle und nicht der Programmname: Die Zuständigkeit bleibt, das Programm nicht.

Welche Unterlagen braucht der Förderantrag?

Ein Förderantrag scheitert selten am Vorhaben, sondern an den Unterlagen. Diese vier Dokumente liefern wir, ohne dass Sie danach fragen müssen.

Angebot mit Einzelpositionen

Aufgeschlüsselt nach Leistungen, nicht als Pauschale — Förderstellen können nur bezuschussen, was benannt ist.

Leistungsbeschreibung

Was gebaut wird, welches Problem es löst, welche Abläufe sich ändern. In der Sprache, die der Antrag verlangt.

Zeit- und Kostenplan

Projektabschnitte mit Dauer und Aufwand, passend zum Förderzeitraum.

Nachweise zur Abrechnung

Rechnungen und Stundennachweise, die zu den Positionen im Antrag passen — sonst gibt es beim Verwendungsnachweis Rückfragen.

Häufig gestellte Fragen

Detaillierte Antworten auf alle Ihre Fragen und Anliegen

Nur auf der Seite der Stelle, die in der Übersicht oben für Ihr Bundesland steht. Viele Länder arbeiten mit Antragsfenstern oder festen Kontingenten: Ist das Budget aufgebraucht, nimmt die Stelle keine Anträge mehr an, bis neue Mittel freigegeben werden. Zwischen zwei Fenstern können Monate liegen. Rufen Sie dort an, bevor Sie den Zeitplan Ihres Projekts darauf aufbauen.

Einreichen müssen Sie ihn selbst, weil Ihr Betrieb der Antragsteller ist — so verlangen es die Förderstellen. Beim Antrag helfen wir Ihnen aber: Wir beschreiben das Vorhaben so, dass es in den Antrag passt, liefern Angebot, Leistungsbeschreibung und Zeitplan und beantworten technische Rückfragen der Förderstelle. Wenn Sie noch keine Förderberatung haben, sagen wir Ihnen, wer in Ihrer Region dafür in Frage kommt.

Wenn ein Programm offen ist, übernehmen die meisten 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf einen Höchstbetrag. Den Rest tragen Sie. Laufende Kosten nach dem Projekt sind nie gefördert.

Ja, und sie zählt über alle Förderungen zusammen. Die meisten Digitalisierungszuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe vergeben: Darin darf ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren höchstens 300.000 Euro erhalten — alle Programme und alle Stellen zusammengerechnet, verbundene Unternehmen eingeschlossen. Wer in den Vorjahren schon gefördert wurde, sollte das vor der Planung prüfen; im Antrag verlangt die Förderstelle eine Erklärung darüber. Die Grenze gilt je Land und steht in einer EU-Verordnung, die bis Ende 2030 läuft.

Ja. Die Länderprogramme fördern nach Ihrem Firmensitz, nicht nach dem Sitz des Dienstleisters. Einzelne Programme verlangen autorisierte Anbieter — das steht in der Richtlinie und prüfen wir vor dem Angebot.

Dann entscheiden Sie, ob das Projekt auch ohne Zuschuss trägt. Deshalb schneiden wir Vorhaben so zu, dass ein erster benutzbarer Stand früh kommt — Sie sind nicht gezwungen, alles auf einmal zu beauftragen.

Erstgespräch und Angebot sind kostenlos. Wird daraus ein größeres Konzept, das selbst förderfähig ist, sagen wir das vorher.

Den Weg gehen wir mit Ihnen

Erzählen Sie uns einfach, was Sie sich im Betrieb leichter wünschen — den Rest sortieren wir gemeinsam. Wir schauen, ob eine Förderung in Frage kommt, wer dafür zuständig ist und was der Antrag braucht. Das Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Solid Group — MVP-Entwicklung und IT-Beratung, Wien · Wir liefern die Projektunterlagen für Ihren Förderantrag; Rechts- und Steuerberatung bleibt bei Ihrem Berater.